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Mitglieder-Versammlung am 18. Mai 2024
Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe Vereinsmitglieder,
im Namen des Vereinsvorstandes lade ich euch recht herzlich zu unserer
Mitgliederversammlung am 18. Mai ab 12:00 Uhr
in der Gaststätte „Betyár Csárda“,
Beyerstraße 28, 09113 Chemnitz
ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Finanzbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Beschluss zur Beitragsordnung
- Geplante Aktivitäten 2024
Hier könnt ihr die Einladung herunterladen.
Den Vorschlag zur Änderung der Beitragsordnung findet ihr hier. Ab dem kommenden Jahr soll der Beitrag für Einzelmitglieder und Familien sowie der ermäßigte Beitrag jeweils um 5,00 € erhöht werden.
Wir bitten um Verständnis, dass an der Mitgliederversammlung nur Vereinsmitglieder teilnehmen können, da der Platz in der Betyár Csárda begrenzt ist.
Mit freundlichen Grüßen
André Horváth
Kassenverwalter
– Beschlussvorschlag zur Mitgliederversammlung am 18.05.2024 –
Beitragsordnung des Ungarischen Kulturvereins Chemnitz und Umgebung e. V.
§ 1 Beitragspflicht
- Für die Mitgliedschaft im „Ungarischer Kulturverein Chemnitz und Umgebung e. V.“ ist ein Jahresbeitrag zu zahlen. Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
- Die Beitragspflicht beginnt mit Eintritt in den Verein. Endet die Vereinsmitgliedschaft vor Ablauf des Kalenderjahres, so hat dies keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Zahlung des Beitrages. Eine ganze oder teilweise Erstattung des Beitrages infolge der Beendigung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 31.03. fällig und ist durch die Mitglieder eigenverantwortlich auf das Vereinskonto
IBAN: DE23 8705 0000 3579 0050 30 bei der Sparkasse Chemnitz
unter Angabe des Namens des Beitragspflichtigen einzuzahlen.
§ 2 Beitragshöhe
Der Jahresbeitrag beträgt:
Schüler, Studenten, Rentner,
Arbeitslose und Hilfeempfänger: 20,00 Euro
Einzelpersonen: 35,00 Euro
Familien*: 45,00 Euro
Juristische Personen, Firma, Vereinigung: 100,00 Euro
Änderungen der Beitragshöhe durch Beendigung von Ausbildung oder Studium, Empfang von Hilfsleistungen oder Rentenzahlungen sind dem Vereinsvorstand schriftlich oder per Email mitzuteilen. Sie gelten ab dem Jahr der Mitteilung.
* gilt für Ehepartner, gleichgestellte Partnerschaften und für im Haushalt lebende Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
§ 3 In-Kraft-Treten:
Diese Beitragsordnung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.